

FÜR
DOLMETSCHER- UND ÜBERSETZUNGSDIENSTE

Soweit für den Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart
wird, gelten für alle Aufträge an
AD REM Sprachdienstleistungen (im Text AD REM) die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen:

1. Allgemein
Aufträge bedürfen der Schriftform.
Telefonisch erteilte Eilaufträge gelten als verbindlich, wenn AD
REM eine Empfangsbestätigung geschickt hat. Nebenabreden, die nicht
unseren Geschäftsbedingungen entsprechen, bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, AD REM alle Informationen (Terminologielisten,
Abstracts, Reden etc.), die für die Auftragsabwicklung notwendig
sind, unverzüglich mit Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.

2. Übersetzen
Bei Übersetzungen gilt als Lieferdatum der Abgabetag bzw. der Versandtag.
Die übliche Bearbeitungsdauer beträgt für Übersetzungen
(bis acht Seiten) drei Arbeitstage ab Erhalt des lesbaren Textes. Für
Eilaufträge kann ein Zuschlag berechnet werden.
Abhängig vom Thema beträgt die Kapazität maximal acht
Seiten pro Tag und Übersetzer. Der Umfang der Übersetzung wird
in Normzeilen à 55 Anschläge oder 20 asiatische Zeichen bestimmt.
Die Normzeilen bilden die Grundlage für die Rechnung.
3. Dolmetschen
Bei Dolmetschereinsätzen gilt die Wahrnehmung eines Termins als eingehalten,
wenn der Dolmetscher in einem angemessenen Zeitraum vor Terminbeginn abgereist
ist. Mit der Wahrnehmung des Termins kann auch ein anderer Dolmetscher
als der in der Auftragsbestätigung angegebene beauftragt werden,
der auch von einem anderen Ort anreisen kann.
Abhängig von der Auftragsart (Konferenzdolmetschen, Gerichtsdolmetschen
etc.) arbeitet ein Dolmetscher üblicherweise bis sechs Stunden pro
Tag bei mündlicher Übertragung. Die Berechnung des Dolmetschereinsatzes
erfolgt pro angefangene Stunde plus Fahrzeit oder in Tagessätzen.
Ansonsten gelten die Bestimmungen des ZSEG.
Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen
Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Dolmetschers und von AD REM zulässig. Jede weitere Verwendung
bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Rechnungen
binnen zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet.
Übersteigt das Gesamtauftragsvolumen 1.500 €, so ist Vorkasse
in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes durch den Auftraggeber zu
leisten.

5. Kündigung
Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber oder bei Verzicht
des Auftraggebers auf unsere Dienste hat AD REM den Anspruch auf die Erstattung
der bis dahin nachweislich entstandenen Kosten.

6. Urheberrechte
Urheberrechte von AD REM sind mit Bezahlung der entsprechenden Rechnung
abgegolten.
AD REM ist berechtigt, die unter urheberrechtlichem Vorbehalt gelieferten
Dienste ohne Einräumung einer Nachfrist zurückzufordern, wenn
der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommt.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AD REM, die Leistungserbringung
um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder von noch nicht erfüllten Teilen des Vertrages zurückzutreten.
Unter höherer Gewalt werden Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg,
Blockade, Energiemangel, Feuer, Verkehrssperren, Störungen der Betriebe
oder des Transportwesens und andere von AD REM nicht zu vertretende Umstände
verstanden.

8. Gewährleistung
Alle von AD REM erstellten Texte dürfen nur nach schriftlicher Einwilligung
von AD REM verändert werden, anderenfalls verfällt die Gewährleistung.
Die Garantiedauer für Übersetzungen und Aufbewahrungsfrist für
Dokumente beträgt sechs Monate. Der Auftraggeber versichert, daß
die Verwendungsrechte für alle von ihm beigebrachten Vorlagen vorliegen.
Alle von AD REM bearbeiteten Dokumente gelten hinsichtlich der Richtigkeit
und Vollständigkeit als bestätigt. Änderungen bleiben vorbehalten.

9. Geheimhaltung
AD REM verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller
Geschäftsvorgänge und Geschäftsplanungen seitens des Auftraggebers,
die im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Köthen.

AD REM Sprachdienstleistungen, 2008
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